fahrdienst-header-mit_Gurt.jpg Foto: D. Möller / DRK e.V.

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Kranken-Transport

Viele Menschen können nicht selbst zu einem Arzt fahren.
Zum Beispiel weil sie alt sind oder krank.
Für diese Menschen gibt es den Kranken-Transport.
Der Kranken-Transport bringt Sie zu einem Arzt und wieder zurück.
Sind Sie bei einer gesetzlichen Kranken-Kasse versichert?
Dann können die Fahr-Kosten von der Kranken-Kasse bezahlt werden.
Das steht im Sozial-Gesetz-Buch 5.Paragraf 60.
Aber erst muss ein Arzt zustimmen.

Ansprechpartner

Michael Waterwiese
Tel.: 0209 98383-78
Fax: 0209 98383-55
rettungsdienst@drk-ge.de

DRK-Kreisverband
Gelsenkirchen e. V.

Im Sundern 15
45881 Gelsenkirchen

>> jobs.drk.de <<

Für manche Fälle brauchen Sie zuerst die Zustimmung von der Kranken-Kasse.
Zum Beispiel für einen Kranken-Transport zu einer ambulanten Behandlung.
Nur mit einer Zustimmung werden die Fahr-Kosten dann bezahlt.
Es gibt aber auch Ausnahmen.
Zum Beispiel bei einer Chemo-Therapie oder bei einer Fahrt zur Dialyse.
Diese Fahrten bezahlt die Kranken-Kasse für Sie.
Auch für Schwer-Behinderte bezahlt die Kranken-Kasse die Fahr-Kosten.

Zum Beispiel für diese Behinderungen:

  • Merk-Zeichen im Schwer-Behinderten-Ausweis:

aG
Das heißt:
Außergewöhnlich Geh-Behindert.

  • Merk-Zeichen im Schwer-Behinderten-Ausweis:

Bl
Das heißt:
Blind.

  • Merk-Zeichen im Schwer-Behinderten-Ausweis:

H
Das heißt:
Hilflos.

Haben Sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis mit diesen Zeichen?
Oder haben Sie Pflege-Stufe 2 oder 3?
Dann bezahlt die Kranken-Kasse Ihren Kranken-Transport.

Nur einen kleinen Teil müssen Sie selbst bezahlen.
Das sind 10 Prozent des Fahr-Preises.
Aber nie mehr als 10 Euro.
Das gilt auch für Kinder und Jugendliche.

Wie bestelle ich einen Kranken-Transport?

Bitte fragen Sie beim Deutschen Roten Kreuz in Ihrer Stadt.
Geben Sie dazu Ihre Post-Leit-Zahl in das Feld oben ein.
Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gern.

Was kostet ein Krankentransport?

Ein Arzt muss die Notwendigkeit des Krankenwagens bescheinigen damit die Kosten (bis auf den Eigenanteil) von den Krankenkassen übernohmen werden. Das kann z.B. Ihr Hausarzt, der ärztliche Notdienst oder der aufnehmende Arzt im Krankenhaus.

Sollte kein Arzt dies Bescheinigen unterliegen die Kosten der Gebührenordnung für den Rettungsdienst und Krankentransport der Stadt Gelsenkirchen.

Die Übernahme der Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung erfolgt, bis auf die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in den sogenannten Krankentransport-Richtlinien festgelegten besonderen Ausnahmefällen, nur nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse. Zu den besonderen Ausnahmefällen zählen beispielsweise Fahrten zur onkologischen Strahlen- und Chemotherapie sowie zur ambulanten Dialysebehandlung. Auch Schwerbehinderte bekommen die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung u.a. dann erstattet, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (blind) oder "H" (hilflos) besitzen oder den Pflegegrad 3,4 oder 5 nachweisen können. Bei Pflegegrad 3 muss die eingeschränkte Mobilität zusätzlich von einem Arzt dokumentiert werden.

Versicherte haben 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten als gesetzliche Zuzahlung selbst zu tragen. Bei Fahrkosten müssen die Zuzahlungen auch für Kinder und Jugendliche geleistet werden.